Variante Promovieren an der Fakultät
Die Philosophische Fakultät verleiht den akademischen Grad eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.) auf Grund von wissenschaftlichen Leistungen auf dem Gebiet der vertretenen Disziplinen einschließlich der angrenzenden Gebiete. Durch die Promotion wird die Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit nachgewiesen. Dieser Nachweis setzt die Vorlage einer wissenschaftlichen Abhandlung (Dissertation) aus dem Promotionsfach und eine mündliche Prüfung (Disputation) in diesem Fach voraus.

Der erste Schritt zur Promotion sollte immer darin bestehen, sich aus dem Kreis der Hochschullehrer*innen, der Privatdozent*innen oder der außerplanmäßigen Professor*innen der Philosophischen Fakultät eine*n Betreuer*in zu suchen und sich mit diesem*r auf ein Thema zu einigen. Auf dieser Basis wird zwischen Doktorand*in und Betreuer*in eine Promotionsvereinbarung geschlossen.
Informationen zu diesem und allen weiteren Schritten im Verfahren finden Sie auf den weiteren Interntseiten zum Promotionsverfahren.