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Promovieren an der Fakultät

Die Philosophische Fakultät verleiht den akademischen Grad eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.) auf Grund von wissenschaftlichen Leistungen auf dem Gebiet der vertretenen Disziplinen einschließlich der angrenzenden Gebiete. Durch die Promotion wird die Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit nachgewiesen. Dieser Nachweis setzt die Vorlage einer wissenschaftlichen Abhandlung (Dissertation) aus dem Promotionsfach und eine mündliche Prüfung (Disputation) in diesem Fach voraus.

Der erste Schritt zur Promotion sollte immer darin bestehen, sich  aus dem Kreis der Hochschullehrer*innen, der Privatdozent*innen oder der außerplanmäßigen Professor*innen der Philosophischen Fakultät eine*n Betreuer*in zu suchen und sich mit diesem*r auf ein Thema zu einigen. Auf dieser Basis wird zwischen Doktorand*in und Betreuer*in eine Promotionsvereinbarung auf einem dafür vorgesehenen Formular geschlossen.

Informationen zu diesem und allen weiteren Schritten im Verfahren finden Sie in der Promotionsordnung der Fakultät oder in aufbereiteter Form auf unserer Internetseite zum Promotionsverfahren. Mit allen Fragen rund um das Verfahren können Sie sich auch gerne an die zuständigen Mitarbeiterinnen im Promotionsbüro wenden. Informationen zu Fördermöglichkeiten bietet die Graduiertenakademie.

Die Heidelberger Graduiertenschule für Geistes- und Sozialwissenschaften (HGGS) ist eine zentrale wissenschaftliche Einrichtung für Promovierende der Geistes-, Rechts- und Sozialwissenschaften, die den Austausch mit Wissenschaftler*innen anderer Disziplinen als wichtigen Bestandteil ihrer eigenen Forschung betrachten. Die HGGS bietet den Doktorand*innen ein interdisziplinäres Kernprogramm, das sie mit ausgewählten Seminaren, Vorträgen, Workshops und Tagungen in ihrer eigenen Forschungstätigkeit und kritischen Fragestellung unterstützt und ihnen ein konstruktives Forum zur Reflexion ihres Dissertationsprojekts bereitstellt.