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Habilitation

Die Habilitation ist die Anerkennung einer besonderen Befähigung für Forschung und Lehre in einem bestimmten Fach oder Fachgebiet durch die Philosophische Fakultät. Voraussetzungen sind eine Promotion oder ein gleichwertiger akademischer Abschluss,  eine mehrjährige erfolgreiche wissenschaftliche Tätigkeit sowie eine ausreichende Lehrerfahrung.

Alle weiteren Informationen zur Antragstellung, zum Prozess und zu den nötigen formalen Voraussetzungen sind in der Habilitationsordnung zu finden. Für Rückfragen steht das Dekanat gerne zur Verfügung.