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Fakultätsrat

Zusammensetzung

Dem Großen Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät gehören an

  • der Fakultätsvorstand
  • alle hauptberuflichen Hochschullehrer*innen der Fakultät
  • acht Vertreter*innen der Studierendenschaft
  • drei Vertreter*innen der Doktorand*innen
  • fünf Vertreter*innen des wissenschaftlichen Dienstes
  • drei Vertreter*innen aus Administration und Technik

Aufgaben

Der Fakultätsrat berät lt. LHG § 25 Abs. 1 in allen Angelegenheiten der Fakultät von grundsätzlicher Bedeutung. Der Zustimmung des Fakultätsrats bedürfen insbesondere:

  1. die Struktur- und Entwicklungspläne der Fakultät,
  2. die Bildung, Veränderung und Aufhebung von Einrichtungen der Fakultät,
  3. die Studien- und Prüfungsordnungen der Fakultät; die Zustimmung bedarf des Einvernehmens der zuständigen Studienkommission.

Darüber hinaus ist der Fakultätsrat lt. GO § 16 Abs. 1 zuständig für

  1. die Zustimmung zum Vorschlag zur Besetzung der Berufungskommissionen sowie die Zustimmung zu den Berufungsvorschlägen der Berufungskommission, 
  2. die Beschlussfassung über Vorschläge zur Verleihung und zum Widerruf der Bezeichnung „außerplanmäßiger Professor“, Honorarprofessor, Gastprofessor sowie Ehrendoktor,
  3. die Beschlussfassung über Satzungen für die Verwaltung und Benutzung von Universitätseinrichtungen einschließlich Gebühren,
  4. die Beschlussfassung über Promotion- und Habilitationsordnungen sowie Zulassungsordnungen.

Sitzungstermine

Sitzungstermine im Sommersemester 2024:

  • 24.04.
  • 15.05.
  • 12.06.
  • 10.07.
  • 24.07.